Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 717/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Rückzahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Darlegungs- und Beweislast, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG
Rückzahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Darlegungs- und Beweislast, Beweis-wert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung von Vergütung für einen Zeitraum in dem der Arbeitnehmer vermeintlich krank war; Darlegungslast für die Arbeitsunfähigkeit; Nachkommen der Erklärungspflicht durch Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Entbindung derÄrzte von der ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert und Darlegungs- und Beweislast des ArbG
- Judicialis
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; EFZG § 3 Abs. 1; ; EFZG § 4 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast bei Anspruch auf Rückzahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 22.01.2003 - 1 Ca 4091/02
- LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 717/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 717/03
Erst wenn der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nachgekommen ist und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, muss der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsrückforderungsansprüchen: BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles
Zutreffend ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass im Falle der Rückforderung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung grundsätzlich der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war (LAG Bremen 16.8.1999 - 4 Sa 97/99-; LAG Hamm 4.2.2004 -18 Sa 717/03-).